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Dienstag, 12. April 2011

Gemeinde Bad St. Leonhard / Osterfeuer - Meldepflicht

Die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal möchte darauf aufmerksam manchen, dass das Abbrennen von biogenen Abfällen (Strauch-, Baumschnitt, Grasabfälle usw.) entsprechend den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes verboten ist. Ausnahmen zu diesem Verbot kann nur der Landeshauptmann mittels Verordnung im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, wie beispielsweise Osterfeuer, Sonnwendfeuer, usw., gewähren. Für das bevorstehende "Osterfeuerheizen" liegt nunmehr eine diesbezügliche Verordnung vor und wir dürfen die Gemeindebürger davon in Kenntnis setzen, dass das beabsichtigte Abheizen von Osterfeuer in bebautem und unbebautem Gebiet der Gemeinde spätestens zwei Tage vor dem Abbrennen zu melden ist. Gleichzeitig ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen. Diese Meldung hat mittels im Gemeideamt aufligenden Formulares zu erfolgen (auch auf der Homepage der Stadtgemeinde unter "Bürgerservice - Formulare" herunterzuladen). Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem Kalenderdatum nicht möglich ist, können Osterfeuer am darauffolgenden Wochenende entzündet werden.

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