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Samstag, 7. April 2012

Osterhaufenheizen erlaubt

Das Regenwetter der letzten Tage machte es möglich und

 die Verordnung vom 05.04.2012 

tritt hiermit außer Kraft.

 Somit ist das Osterfeuerheizen 

in der Gemeinde Bad St. Leonhard erlaubt.

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