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Samstag, 4. Juni 2016

STEUERINFOS VON RUDOLF KARNER


Steueränderungen ab 2016

Grunderwerbsteuer ab 01.01.2016
Als Bemessungsgrundlage bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken (auch bei Erwerben im Familienverband) wird immer der Grundstückswert (Verkehrswert) herangezogen. In der Land- und Forstwirtschaft wird an der bisherigen Besteuerung festgehalten.

Die Steuer beträgt beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken
• für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent
• für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent
• darüber hinaus 3,5 Prozent
des Grundstückswertes


Familienbeihilfe 
Erhöhung der Familienbeihilfe 01.01.2016
Alter des Kindes Betrag pro Monat
ab Geburt 111,80 Euro
ab 3 Jahren 119,60 Euro
ab 10 Jahren 138,80 Euro
ab 19 Jahren 162 Euro

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung pro Kind
• um 6,90 Euro (bei zwei Kindern)
• um 17 Euro (bei drei Kindern)
• um 26 Euro (bei vier Kindern)
Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für ein erheblich behindertes Kind um 152,90 Euro.


Neue Tarifstufen bei der Einkommensteuer 01.01.2016
Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr gibt es sechs verschiedene Tarifstufen: 
11.000 Euro - 18.000 Euro 25%
18.000 Euro - 31.000 Euro 35%
31.000 Euro - 60.000 Euro 42%
60.000 Euro - 90.000 Euro 48%
90.000 Euro - 1 Million Euro 50%
Über 1 Million Euro 55% (befristet)
Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab 1 Million Euro kommt zeitlich befristet für die Jahre 2016 bis 2020 zur Anwendung.


Erhöhung der Negativsteuer und Ausweitung auf Pensionisten 2016
Arbeitnehmer, die nicht steuerpflichtig sind (unter 11.000 Euro pro Jahr), erhalten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift in Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten (insbesondere von Sozialversicherungsbeiträgen), maximal jedoch 400 Euro (Sozialversicherungserstattung). 
Der Erstattungsbetrag erhöht sich auf maximal 500 Euro, wenn der Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat. Diese Regelung ersetzt den bisher geltenden Pendlerzuschlag. 
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge steht auch Pensionisten zu. Diese erhalten eine Gutschrift von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch maximal 110 Euro pro Jahr.


Verdoppelung des Kinderfreibetrages ab 2016
Der Kinderfreibetrag beträgt
• wenn er nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 440 Euro pro Jahr
• wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 300 Euro jährlich pro Person



Rudolf Karner , ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Bad St. Leonhard
Mehr Infos findet ihr HIER

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